Update Branchenzuschlagstarife

Bedeutende Aktualisierungen der Branchenzuschlagstarifverträge in der Zeitarbeitsbranche

Die Dynamik der Zeitarbeitsbranche erfordert eine kontinuierliche Anpassung an wirtschaftliche und gesetzliche Veränderungen. Die jüngsten Verhandlungsergebnisse der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) markieren einen Wendepunkt für die Entlohnungsstrukturen in der Branche. Mit den neuen Vereinbarungen, die im Sommer dieses Jahres getroffen wurden, setzen BAP und iGZ gemeinsam mit den Gewerkschaften IG Metall und IGBCE ein starkes Zeichen für eine faire und zeitgemäße Vergütungspolitik.

Inflationsausgleichsprämie – Eine Reaktion auf wirtschaftliche Herausforderungen:
Angesichts steigender Lebenshaltungskosten hat der Gesetzgeber mit § 3 Nr. 11c EStG eine Möglichkeit geschaffen, Arbeitnehmern eine steuer- und abgabenfreie Sonderleistung zu gewähren. Die Tarifparteien haben diese Gelegenheit genutzt, um Zeitarbeitnehmern eine Inflationsausgleichsprämie von bis zu 2.300 Euro für das Jahr 2024 zuzusichern. Diese Maßnahme ist ein klares Bekenntnis zur Unterstützung der Arbeitnehmer in Zeiten finanzieller Unsicherheit und steigender Inflation.

Sofortige Zahlung der ersten Branchenzuschlagsstufe – Ein Vorteil ab dem ersten Tag:
Die Anpassung der Branchenzuschlagstarifverträge, die eine sofortige Zahlung der ersten Zuschlagsstufe ab Einsatzbeginn vorsieht, ist ein bedeutender Schritt zur Verbesserung der sofortigen Vergütung von Zeitarbeitnehmern. Diese Änderung spiegelt das Bestreben wider, die Zeitarbeit als attraktive Beschäftigungsform zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu stärken.

Übersicht der Tarifabschlüsse – Klarheit und Transparenz für alle Beteiligten:
Die nachstehende Tabelle bietet eine umfassende Übersicht über die aktuellen Tarifabschlüsse, die im Zuge der Tarifverhandlungen mit der IG Metall und IGBCE vereinbart wurden. Sie dient als wertvolle Informationsquelle für Unternehmen und Zeitarbeitnehmer, um die spezifischen Änderungen und deren Gültigkeit zu verstehen:

Branche Gewerkschaft Geänderter TV BZ Gültig ab Neuer TV IAP (ab 2024) Höhe IAP bis zu:
Metall- und Elektroindustrie IG Metall TV BZ ME 01.09.2023 TV IAP ME 2.300 €
Textil- und Bekleidungsindustrie IG Metall TV BZ TB 01.10.2023 TV IAP TB 1.150 €
Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie IG Metall TV BZ HK 01.10.2023
Chemische Industrie IGBCE TV BZ Chemie 01.09.2023 TV IAP Chemie 2.300 €
Kunststoff verarbeitende Industrie IGBCE TV BZ Kunststoff 01.09.2023 TV IAP Kunststoff 2.300 €
Kautschukindustrie IGBCE TV BZ Kautschuk 01.09.2023 TV IAP Kautschuk 2.300 €
Papier erzeugende Industrie IGBCE TV BZ PE – gewerblich 01.09.2023 TV IAP PE – gewerblich 2.300 €
Kali- und Steinsalzbergbau IGBCE TV BZ KS 01.09.2023 TV IAP KS 2.300 €



Die Neuerungen in den Branchenzuschlagstarifverträgen sind ein entscheidender Schritt, um die Zeitarbeitsbranche an die aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen. Sie zeigen das Engagement der Tarifparteien, faire Arbeitsbedingungen zu schaffen und die Kaufkraft der Zeitarbeitnehmer zu stärken. Es ist nun an den Unternehmen, diese Änderungen umzusetzen und ihre Mitarbeiter entsprechend zu informieren.
Für eine umfassende Beratung und Unterstützung bei der Implementierung der neuen Tarifverträge in Ihrem Unternehmen, kontaktieren Sie uns. Unser Team aus Experten steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen den Übergang reibungslos und konform gestaltet.



Tel.: +49 40 788 766 8 0
Mail: info@ah-zeitarbeit.de

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